
| Im Rahmen der Vertragsverhandlungen mit dem
Software-Anbieter beachtet das AIP mehrere Aspekte. Die wohl entscheidenden sind: |
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| die Konditionen (Lizenzen, Honorare, Gebühren etc.) und | ||
| die Leistungserfüllung (Standardfunktionalitäten, Anpassungen, Schnittstellen) der ERP-Software. | ||
| Des weiteren ist es entscheidend, unabhängig
vom Software-Anbieter (SAP, infor, abas, AP, bäurer, CA, Ordat oder einem
der weiteren 250 Anbieter) folgende Situation zu antizipieren: Die Softwarelösung erfüllt trotz vielfacher Prüfung Funktionen nur mangelhaft. |
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| Zu solchen Situationen kann es kommen, wenn es dem Softwareanbieter
gelingt, durch vielfältige Versprechungen die kritischen Bedenken des
Anwenders auszuräumen. Das AIP-Institut hilft hier dem Anwender, solche Situationen zu vermeiden. |
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| Ziel des AIP ist es, ein Vertragswerk aufzubauen, um beispielsweise zu ermöglichen: | ||
| eine vertraglich gestützte Kontrolle der Software-Einführung mit Blick auf die seitens des Software-Anbieters zugesagten funktionalen Erfüllungsgrade | ||
| Ausschluss von Nachforderungen des Software-Anbieters in der Phase der Softwareeinführung | ||
| ein vertraglich gestützter Nachbesserungs- bzw. Minderungsanspruch des Software-Anwenders | ||
| eine Rückabwicklung im Falle eines Scheiterns der Software-Einführung. | ||
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| Systemberatung: Vertragsgestaltung | Weiteres | |
| Teil I: Beratungsangebot Teil II: Vorgehensweise |
Auswahlprozess Fachartikel |
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