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Vertragsgestaltung

Herstellerunabhängiges Beratungsangebot zur Gestaltung von Softwareverträgen

  Im Rahmen der Vertragsverhandlungen mit dem Software-Anbieter beachtet das AIP mehrere Aspekte.
Die wohl entscheidenden sind:
 
Aufzählung die Konditionen (Lizenzen, Honorare, Gebühren etc.) und
Aufzählung die Leistungserfüllung (Standardfunktionalitäten, Anpassungen, Schnittstellen) der ERP-Software.
 
Des weiteren ist es entscheidend, unabhängig vom Software-Anbieter (SAP, infor, abas, AP, bäurer, CA, Ordat oder einem der weiteren 250 Anbieter) folgende Situation zu antizipieren:
Die Softwarelösung erfüllt trotz vielfacher Prüfung Funktionen nur mangelhaft.
 
Zu solchen Situationen kann es kommen, wenn es dem Softwareanbieter gelingt, durch vielfältige Versprechungen die kritischen Bedenken des Anwenders auszuräumen.
Das AIP-Institut hilft hier dem Anwender, solche Situationen zu vermeiden.
 
Ziel des AIP ist es, ein Vertragswerk aufzubauen, um beispielsweise zu ermöglichen:
 
Aufzählung eine vertraglich gestützte Kontrolle der Software-Einführung mit Blick auf die seitens des Software-Anbieters zugesagten funktionalen Erfüllungsgrade
Aufzählung Ausschluss von Nachforderungen des Software-Anbieters in der Phase der Softwareeinführung
Aufzählung ein vertraglich gestützter Nachbesserungs- bzw. Minderungsanspruch des Software-Anwenders
Aufzählung eine Rückabwicklung im Falle eines Scheiterns der Software-Einführung.
  Trennlinie
Systemberatung: Vertragsgestaltung Weiteres
Teil I: Beratungsangebot
Teil II: Vorgehensweise
Auswahlprozess
Fachartikel
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